Grundstück in Mas Ambros mit herrlichem Meerblick.
Möglichkeit, ein Haus mit 175 m2 zu bauen, Grundstücksbelegung 140 m2.
Exzellendes Grundstück, gelegen in der Urbanisation Mas Ambros der Gemeinde Calonge i Sant Antoni.
Gelegen in der Straße Bergueda, profitiert das Grundstück von einer großartigen Aussicht auf das Dorf Calonge und das Meer, mit Palamós im Hintergrund. Das Grundstück hat eine Ostausrichtung mit Morgensonne.
Die städtebaulichen Vorschriften besagen, dass ein Haus von ca. 175 m2 gebaut werden kann, mit einem Erdgeschoss von etwa 140 m2.
Die Urbanisation Mas Ambros hat keine Eigentümergemeinschaft und wird von der Gemeinde verwaltet.
Es gibt keine Einschränkungen für die Erlangung einer Baugenehmigung.
Detail der städtebaulichen Vorschriften:
Gültige Planung
Stadtplan von Calonge (POUM), endgültig genehmigt von der CTU in Girona am 14.02.2013 und veröffentlicht im DOGC am 30.04.2013, einschließlich seiner Änderungen und der übrigen geltenden Vorschriften zur Raumordnung. Plan für die Überprüfung der nicht nachhaltigen Landschaften an der Costa de Girona, endgültig genehmigt von der CTU in Girona am 28.01.2021 und veröffentlicht im DOGC am 15.02.2021.
Städtebauliches Regime des Bodens
Nach den genannten Vorschriften befindet sich das Grundstück, das Gegenstand der Anfrage ist, in folgenden städtebaulichen Situationen:
Bodenklassifikation: BEBAUTE URBANISIERTE FLÄCHE
Bodenbewertung: ZONE FÜR EINFAMILIENHAUS BETONTE BEREICHE
Code 6 Unterzone 6a
Grundlegende Entwicklungsbedingungen
Nach den städtebaulichen Vorschriften und dem geltenden POUM, veröffentlicht im DOGC, werden die grundlegenden Entwicklungsbedingungen hauptsächlich durch die folgenden Parameter ausgedrückt:
Entwicklungsart: Unabhängiges Gebäude Netto-Baubeschränkung: 0,50 m²st/m²s. Die bauliche Dichte wird in Abhängigkeit von der Neigung der Grundstücke gemäß Artikel 307 der städtebaulichen Vorschriften verringert, wobei die folgenden Reduktionsfaktoren angewendet werden:
Von 25 % bis 50 % 0,70
Von 50 % bis 75 %: 0,50
Mehr als 75 %: 0,30
Maximale Belegung: 40 % (einschließlich der Nebengebäude)
Abstand zu den Grenzen: 3,00 ml.
Maximale Anzahl von Stockwerken: Erdgeschoss + 1 Stockwerk
Maximale gesetzliche Höhe: 7,00 m.
Mindestfläche: 400 m².
Mindestgrenze: 12,00 m.
Mindestdurchmesser des einzeichnbaren Kreises: 10,00 m. In jedem Fall und für alle Unterzonen muss in jedem Punkt des Grundstücks ein Kreis mit einem Mindestdurchmesser von 6 m einzeichbar sein.
Wohnungsdichte: 1 Wohnung pro Grundstück
Parkplätze
Nach den Artikeln 328 bis 335 der städtebaulichen Vorschriften. Für Wohnzwecke sind die Mindestanforderungen wie folgt: 1 Parkplatz für jede Wohnung mit einer Fläche von 150 m² oder weniger, und 2 Parkplätze für jede Wohnung, die über dieser Schwelle gebaut wird.
Freiflächen für Bauten
Die Nutzung der unbebauten Flächen wird überwiegend für Gärten mit Bäumen und durchlässigen Belägen sein. Die Vorschriften des Plans für die Überprüfung von nicht nachhaltigen Grundstücken an der Costa de Girona gelten.
Weitere Überlegungen:
Die Grundstücke müssen frei von strauchiger Vegetation gehalten werden, die ein Feuergefährdung darstellen könnte, und müssen vollständig eingezäunt sein (Art. 165.d des POUM).
Der Preis beinhaltet keine Steuer auf Vermögensübertragungen, Notariats-, Registrierungs- und Verwaltungsgebühren.
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